Ein 10-Jähriger durfte auf der Playstation Gewaltspiele spielen. Die Eltern ließen das gewähren, da sich die Mutter kaum vorstellen konnte, wie ihr Sohn reagiere, wenn er das Spiel nicht mehr spielen dürfe. Ohne eine gerichtliche Entscheidung werde sie ihrem Sohn das Spiel nicht untersagen können. Der Sachverhalt: Mit dem bei Gericht anhängig gemachten Verfahren streiten die Kindeseltern über die Ausrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Im Rahmen der Anhörung führte der Junge...
OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.1.2018 - 10 UF 104/16 Berufsbedingte Aufwendungen sind vom Einkommen abziehbare Werbungskosten, weil sie zur Einkommenserzielung notwendig sind. Unterhaltsrechtlich sind solche Aufwendungen im Mangelfall im Einzelnen darzulegen, konkret aufzuschlüsseln und nachzuweisen. Auch wenn die berufsbedingten Fahrtkosten zu dem erzielten Nettoeinkommen außer Verhältnis stehen, ist der Unterhaltsschuldner insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen...
BGH, Beschluss v. 31.1.2018 Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 I 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen. Zum Sachverhalt Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. Der Ast....
Das FamG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld fortbesteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (FG Rheinland-Pfalz 20.2.18, 2 K 2487/16). Der Klägerin (M) wurde von März 2014 bis November 2016 für ihre Tochter (T, geb. am 26.1.94) Kindergeld bewilligt. In dieser Zeit sollte sie eine Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Mode absolvieren. Im April...
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.12.2017 - II-1 UF 151/17 Die Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen, ist in streitigen Elternkonstellationen grundsätzlich kein geeignetes milderes Mittel zur Konfliktvermeidung als die Sorgerechtsübertragung gem. § 1671 BGB. Dies gilt schon deshalb, weil eine Vollmacht jederzeit frei widerruflich ist, während eine Sorgerechtsregelung nach § 1671 BGB nur unter den Voraussetzungen des § 1696 BGB, also bei Vorliegen triftiger, das Kindeswohl...
Auskunftsanspruch und Unterhaltsbestimmung bei besseren wirtschaftlichen Verhältnissen