Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschluss v. 9.1.2018 - 10 UF 104/16 Berufsbedingte Aufwendungen sind vom Einkommen abziehbare Werbungskosten, weil sie zur Einkommenserzielung notwendig sind. Unterhaltsrechtlich sind solche Aufwendungen im Mangelfall im Einzelnen darzulegen, konkret aufzuschlüsseln und nachzuweisen. Auch wenn die berufsbedingten Fahrtkosten zu dem erzielten Nettoeinkommen außer Verhältnis stehen, ist der Unterhaltsschuldner insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen...
BGH, Beschluss v. 31.1.2018 Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 I 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen. Zum Sachverhalt Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. Der Ast....