Kindergeld

Das FamG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld fortbesteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (FG Rheinland-Pfalz 20.2.18, 2 K 2487/16). Der Klägerin (M) wurde von März 2014 bis November 2016 für ihre Tochter (T, geb. am 26.1.94) Kindergeld bewilligt. In dieser Zeit sollte sie eine Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Mode absolvieren. Im April...