Hier können Sie sich die Kosten einer Ehescheidung online ausrechnen. Beachten Sie aber bitte, dass dies immer nur ein voraussichtlicher Wert ist. Insbesondere bei einer höheren Anzahl von
Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich kann es zu nicht unerheblichen Abweichungen kommen.
Fragen Sie uns zu den Kosten, wir beraten Sie gern.
Die Kosten einer Scheidung umfassen
- Anwaltskosten und
- Gerichtskosten.
In Scheidungsverfahren werden die Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) grundsätzlich gegeneinander aufgehoben. Das heißt, dass die Kosten hälftig geteilt werden: jeder trägt die Hälfte der
Gerichtskosten und seine eigenen Anwaltskosten. Ist eine Seite anwaltlich nicht vertreten, entstehen keine Anwaltskosten für diesen Ehegatten; er zahlt nur die hälftigen Gerichtskosten.
Wenn Sie ausweislich Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und zu
erhalten.
Alles Wichtige hierzu lesen Sie => hier.