Anwaltliche Beratung und Vertretung kostet Geld. In der Regel erhalten Sie für unsere Dienstleistungen eine Rechnung. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, bringen Sie bitte den Versicherungsschein und/oder die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Über die anfallenden Kosten unterrichten wir Sie gern.
Bitte beachten Sie, dass der obige Rechner keine Garantie für die tatsächliche Höhe der Scheidungskosten gibt. Der maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt.
Sofern Sie die Kosten aufgrund Ihres Einkommens nicht selbst tragen können, sondern auf staatliche Hilfe angewiesen sind, können Sie sich durch die folgenden externen Links über Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe informieren und/oder sich bereits im Vorfeld bzw. selbständig um die Beantragung der staatlichen Hilfen kümmern.