Einvernehmliche Scheidung


Voraussetzungen:

Wenn die Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden:

  • die Lebensgemeinschaft der Ehegatten besteht nicht mehr,
  • es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wieder herstellen,
  • die Ehegatten leben seit mindestens einem Jahr getrennt und
  • ein Ehegatte beantragt die Scheidung und der andere Ehegatte stimmt zu oder beide Ehegatten beantragen die Scheidung

Darüber hinaus haben die Ehegatten folgende Punkte einvernehmlich geregelt oder es gibt darüber gar keinen Streit:

Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Ehescheidung wird immer der Versorgungsausgleich mitgeregelt, sofern die Ehegatten zumindest zwei bis drei Jahre verheiratet waren. Unterhalb dieses Zeitfensters wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt.

 

Wollen Ehegatten, die mindestens zwei bis drei Jahre verheiratet waren den Versorgungsausgleich nicht durchführen, sollten sie einen Ehevertrag / eine Scheidungsfolgenvereinbarung errichten, in der der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder begrenzt wird.

 

Der Versorgungsausgleich führt dazu, dass sämtliche Rentenanwartschaften der Ehegatten, ob gesetzlich, privat, betrieblich, berufsständisch, öffentlich-rechtlich oder anderweitig abgeschlossen hälftig geteilt und auf den jeweils anderen Ehegatten übertragen werden.

 

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Aber im Gegensatz zur streitigen Scheidung genügt es bei der einvernehmlichen Scheidung, wenn einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung nur zu - hierfür ist ein Anwalt nicht erforderlich.

 

Dabei können die Ehegatten vereinbaren, dass die Kosten für einen Anwalt hälftig zwischen den Ehegatten geteilt werden.

 

So kann es zu einer Ersparnis für jeden der Ehegatten ca. 800 € - 1.000 €.

 

Hier können Sie die Scheidungskosten online berechnen. Aber beachten Sie, dass letztlich nur das Amtsgericht den endgültigen Verfahrenswert und damit die Kosten für das Verfahren festlegt.

 


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