Kindergeld


Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Als Kinder werden berücksichtigt: leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Ebenso werden Kinder berücksichtigt, die die Antragstellerin/der Antragsteller von Kindergeld in seinem Haushalt aufgenommen hat: Kinder des Ehegatten (Stiefkinder), Kinder eingetragener Lebenspartner, Pflegekinder und Enkelkinder.

 

Wie lange gibt es das Kindergeld?

Das Kindergeld 2021 erhalten die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Anspruch verlängert sich durch eine Berufsausbildung. Wenn diese andauert, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Neben den Ausbildungsberufen gehören auch ein Studium, Praktika und eine betriebliche Ausbildung zur Berufsausbildung, wenn ein bestimmtes Berufsziel verfolgt wird. Der Anspruch erlischt nach der Berufsausbildung oder dem Erststudium, wenn der junge Mensch regelmäßig arbeitet und über 450 Euro verdient.

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe der monatlich gezahlten Kindergeldes hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie Kindergeld erhalten. Eine Übersicht finden Sie => hier (externer Link zu arbeitsagentur.de).

  

Kindergeld gibt es auch bei Zwangspausen

Auch bei Zwangspausen in der Ausbildung wird das Kindergeld für vier Monate lang weitergezahlt. Solche Pausen entstehen beispielsweise zwischen dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn. Wenn ein Jugendlicher trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet, erhält er trotzdem Kindergeld.

  

Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst

Der Bundesfreiwilligendienst und der internationale Freiwilligendienst werden wie eine Ausbildung behandelt, der Kindergeldanspruch bleibt also erhalten. Der freiwillige Wehrdienst hingegen lässt den Anspruch erlöschen.

 

Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr?

Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, z.B.: Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit). Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten. Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.