Scheidungsgründe


Heutzutage ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Ehe zerrüttet ist. Dies bedeutet, dass die Eheleute nicht mehr zusammenleben können und wollen und ihre Ehe nicht fortsetzen wollen.

 

Warum das so ist, ist nicht wichtig. Es ist vielmehr völlig egal, ob sich die Ehegatten nur auseinandergelebt haben, ein Ehegatte (oder beide) untreu war/ist oder Gewalt ein Fortsetzen der Ehe unmöglich macht.

 

Historie: bis 1977 mussten die Eheleute noch nachweisen, wer schuld an der Scheidung ist. Dann vergab derjenige Ehegatte unter Umständen seinen Anspruch auf Unterhalt. Ab 1977 wurde das Schuldprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip eingeführt.

 

Das Zerrüttungsprinzip heißt, dass die Ehe gescheitert sein muss; die Ehegatten also zumindest ein Jahr getrennt von Tisch & Bett gelebt haben und eine Wiederaufnahme der Ehe ablehnen.

 

 

Ausnahme: Härtefallscheidung

Die Schuldfrage wird dann relevant, wenn ein Ehegatte die Härtefallscheidung wünscht, also eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres. Ob die Gründe in der Person des anderen Ehegatten relevant genug sind, entscheidet letztlich nur das Gericht. In Frage kommen u.U. schwere Gewalt oder Alkoholismus.

 


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