Rechte & Pflichten


Mit der Eheschließung ist eine Vielzahl an Rechten und Pflichten verbunden. Dazu gehören insbesondere:

 

Unterhaltspflicht

Mit der Eheschließung werden Ehegatten füreinander unterhaltspflichtig. Diese Verpflichtung besteht

 

Versorgungsausgleich

Alle von beiden Ehegatten während einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden im Falle einer Ehescheidung gegeneinander ausgeglichen (Versorgungsausgleich), d.h. jeder der beiden gibt die Hälfte seiner erworbenen Anwartschaften an den anderen ab. Dies aber nur, wenn die Ehe länger als 3 Jahre bestanden hat (es sei denn, ein Ehegatte beantragt die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen des Scheidungsverfahrens) und die Anwartschaft hat betragsmäßig die Bagatellgrenze überschritten.

 

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Güterrechtlicher Ausgleich - Zugewinn, Gütertrennung & Co.

Treffen die Eheleute keine Bestimmung über ihren Güterstand, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der Vermögenszuwachs beider Eheleute, den sie während der Ehe erwirtschaftet haben, gegeneinander auszugleichen ist.

 

Erb- und Pflichtteilsrecht

Mit der Hochzeit entsteht für jeden Ehegatten ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Dieses hängt in seiner Höhe von der Existenz von Kindern und Eltern des jeweiligen Erblassers ab.

 

Möglichkeiten eines Ehevertrages

Die obigen Folgen einer Eheschließung können durch einen Ehevertrag abgeändert oder gar ausgeschlossen werden. Ich berate Sie hierzu gern und vollumfänglich.

 

Generell sollte die Scheu vor einem Ehevertrag abgelegt werden. Dieser ist nicht nur gutbetuchten Leuten der besseren Gesellschaft anzuraten, sondern jedem, der die Eheschließung ins Auge gefasst hat. Ein Ehevertrag ist kein Ausdruck des Misstrauens oder des Zweifels an dem anderen Ehegatten, sondern zeugt vielmehr von Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber dem Partner.

 

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