Sorgerecht


Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile.

 

Im Falle einer Trennung/Scheidung stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Sorgerecht beibehalten werden soll. Es besteht daneben die Möglichkeit, die alleinige Sorge zu beantragen.

Gemeinsame Sorge nach der Trennung/Scheidung

Wenn die Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam ausüben wollen, ist eine richterliche Entscheidung nicht nötig.

Alleinige Sorge nach der Trennung/Scheidung

Ein Elternteil kann beantragen, dass ihm das Sorgerecht allein übertragen werden soll. Stimmt der andere Elternteil nicht zu, prüft das Gericht unter den Voraussetzungen des Kindeswohls, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob die gemeinsame Sorge bestehen bleibt. Die gemeinsamen Kinder werden dabei vom Gericht angehört, Kinder über 14 Jahre haben ein besonderes Mitspracherecht.

 

Da jeder Fall eine individuelle Konstellation ist, können wir nur in einem gemeinsamen Analyse feststellen, ob und wie das Verfahren angegangen und durchgeführt werden kann.

Kindeswohl

Das Kindeswohl ist den Eltern durch das Grundgesetz überantwortet. Das Gesetz unterscheidet das körperliche, geistige und das seelische Kindeswohl. In allen Fällen geht es darum, dass die Kinder in einem für sie optimalen Umfeld aufwachsen können.

 

Erst dort, wo die Eltern das Kindeswohl gefährden und gewisse Mindeststandards an elterlicher Verantwortung nicht eingehalten werden, greift der Staat kraft seines Wächteramtes ein.